Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teamgame e.U. Inhaber Detlef Bibl, Firmenbuch-Nr.: FN 241358f
Adresse: Mariahilferstraße 123/3, 1060 Wien

  1. Allgemeines
    Die Firma Teamgame e.U. (in Folge als Teamgame bezeichnet) schließt ausschließlich Verträge aufgrund folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen (in Folge mit „AGB“ abgekürzt). Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner gelten die AGB von Teamgame als vom Vertragspartner akzeptiert.
    Entgegenstehende AGB des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Teamgame ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
  2. Vertragsabschluss
    Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Vertrag bzw. die vom Kunden und von der Teamgame unterzeichnete Auftragsbestätigung. Im Vertrag sind alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die, für die Leistungserbringung vereinbarte finanzielle Vergütung festgehalten. Aufträge des Kunden gelten erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Teamgame an den Kunden als angenommen.
    Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
    Bei der Buchung von Veranstaltungen (Events) oder Rahmenprogrammen für die Teamgame-Spiele organisiert und koordiniert die Firma Teamgame alle erforderlichen Eigen und/oder Fremdleistungen. Veranstalter im rechtlichen Sinn einer Veranstaltung ist und bleibt zu jeder Zeit der Auftraggeber. Im Fall der Aquirierung von Leistungen Dritter (Fremdleistungen) handelt die Firma Teamgame im Namen des Auftraggebers und führt die Projektabwicklung, -organisation und -koordination im Umfang des erteilten Auftrages durch. Sämtliche daraus resultierende Rechte, Ansprüche und Verpflichtungen stehen dem Auftraggeber selbst zu.
  3. Leistung und Honorare
    Alle Preise und Honorare verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

    1. Eventorganisation Spielorganisation auf Kundenwunsch und Rahmenprogramme
      Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Teamgame für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Verrechnung erfolgt nach Absprache entweder nach tatsächlichem Stundenaufwand mit vereinbartem Stundensatz oder nach im Auftrag festgelegten Pauschalen. Bei Pauschalen wird eine Kürzung des Honorars aufgrund ersparter Aufwendungen ausgeschlossen. Teamgame ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
      Alle Leistungen von Teamgame, die nicht ausdrücklich durch das im Auftrag vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden extra in Rechnung gestellt und sind als solches zu begleichen. Alle erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
      Kostenvoranschläge von Teamgame sind grundsätzlich verbindlich. Der Auftraggeber akzeptiert mit der Bestätigung des Auftrages allerdings eine mögliche Übertretung der veranschlagten Kosten um maximal 20% des Nettobetrages. Teamgame hat den Auftraggeber über die Überschreitung der Kosten rechtzeitig zu informieren.
      Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von Teamgame. Teamgame ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.
      Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urherberrechtsentgelte (AKM udgl.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Auftragsänderungen, -vereitelung, Stornierung und Rücktritt
    Teamgame ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, falls ihr nach Vertragsabschluss Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden bekannt werden, die eine zukünftige Einbringung von Forderungen nicht als gesichert erscheinen lassen. Die bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sowie die entstandenen (Vermögens-)Schäden (z.B. durch Ausschlagung anderer Aufträge) sind Teamgame binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe/Rechnungslegung finanziell abzugelten.
    Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Teamgame dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – auf Grund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu.

    1. Storno
      Unabhängig der Gründe hat der Auftraggeber die Möglichkeit den Auftrag zu stornieren.
      Für Teamspiele aus dem Angebot gilt
      Bis 7 Tage vor Spielbeginn kostenlose Stornierung möglich
      Bis 6-3 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 50% Stornogebühr bezogen auf den Basispreis
      Stornierung innerhalb der 2 Tage vor vereinbarten Veranstaltungstermin Stornogebühr 70% des Basispreises
      Für Veranstaltungen Spielorganisation auf Kundenwunsch und Rahmenprogramme gilt:
      50% Stornogebühr innerhalb von 14 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin bezogen auf das im Vertrag vereinbarte Honorar
      Vertragsstornierung bis 3 Tage vor Termin durch den Kunden 70% Stornogebühr bezogen auf das im Vertrag vereinbarte Honorar
      Stornogebühr 100% bei Kündigung des Vertrages innerhalb der letzten drei Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin bezogen auf das im Vertrag vereinbarte Honorar
      Bei von über Teamgame gebuchten Drittleistungen gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Die Stornobedingungen der Drittanbieter unterliegen nicht der Inhaltskontrolle von Teamgame. Etwaige Nichtigkeiten in AGB bzw. Stornobedingungen der Drittanbieter haben keinerlei Einfluss auf die Gültigigkeit der AGB von Teamgame.
      Basispreise entnehmen sie den aktuellen Preislisten auf unserer Homepage www.teamgame.at
  5. Präsentation
    Als Präsentation im Sinne dieser AGB gilt eine Vorstellung eines Event- bzw. Spielkonzeptes, das von Teamgame auf speziellen Kundenwunsch zusammengestellt wurde.
    Präsentationen mit Vertragsabschluss
    Ergibt sich nach der Teilnahme an einer vom Kunden gewünschten Präsentation ein Vertragsabschluss in vollem Umfang des Angebots, so sieht die Firma Teamgame von Honorarleistungen für Personalaufwand ab, die im Rahmen der Konzepterstellung angefallen sind. Leistungen für den Sachaufwand sowie für sämtliche Fremdleistungen werden allerdings in Rechnung gestellt.
    Präsentationen ohne Vertragsabschluss
    Ergibt sich nach der Teilnahme an einer vom Kunden gewünschten Präsentation kein Vertragsabschluss, so stehen der Firma Teamgame Honorarleistungen für den Personalaufwand in Höhe des vereinbarten Stundensatzes zu, die im Rahmen der Konzepterstellung angefallen sind. Leistungen für den Sachaufwand sowie für sämtliche Fremdleistungen werden dem Kunden in der angefallenen Höhe Rechnung gestellt. Alle Leistungen insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt bleiben im Eigentum von Teamgame. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen. Sämtliche Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Teamgame zurückzustellen. Teamgame ist berechtigt, die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Teamgame nicht zulässig.
  6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
    Alle Leistungen von Teamgame einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. jegliche Kreativleistungen, Anregungen, Ideen, Skizzen, Fotos, Konzepte, Entwürfe, etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Teamgame und können– insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Teamgame darf der Kunde die Leistungen von Teamgame nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
    Sämtliche Spielunterlagen und insbesondere deren geistiger Inhalt (Fragen, Aufgaben usw.) bleiben uneingeschränkt Eigentum von Teamgame. Das Veröffentlichen von spielrelevanten Inhalten (Fragen, Aufgaben, Stationen, Ergebnisse usw.) in sozialen Netzwerken oder in sonstiger Weise ist ausdrücklich untersagt. Sämtliche spielbezogenen Unterlagen werden für den Spielzweck zu Spielbeginn ausgegeben und am Ende wieder eingesammelt.
    Änderungen von Leistungen durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Teamgame und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Teamgame erforderlich.
    Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Foto-Material aus Veranstaltungen für Werbezwecke der Firma Teamgame herangezogen werden können. Dies betrifft sowohl den Internet-Auftritt als auch Printwerbematerialien. Mit der Teilnahme an einer von Teamgame veranstalteten Event Rahmenprogramm oder Teamspiel sind alle teilnehmenden Personen miterfasst. Der Kunde hat es den TeilnehmerInnen in entsprechender Form kundzutun.
  7. Kennzeichnung
    Teamgame ist berechtigt, auf allen Werbemittel und bei allen Maßnahmen (Werbung, Veranstaltungen) auf Teamgame und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne das dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
  8. Genehmigung
    Alle Leistungen der Firma Teamgame (insbesondere alle Vorentwürfe, Veranstaltungskonzepte,…) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen der im Angebot festgesetzten Frist freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten diese als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistung überprüfen lassen. Teamgame veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
  9. Termine
    Von Terminen ist ausschließlich dann zu sprechen, wenn diese mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Zusagen gelten nicht als vereinbarte Termine.

    1. Nichteinhaltung der Termine seitens der Firma Teamgame
      Die Nichteinhaltung von Terminen, wie oben angesprochen, berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Teamgame eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Teamgame. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Teamgame. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Teamgame – entbinden Teamgame jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
    2. Nichteinhaltung der Termine seitens des Kunden
      Ein vereinbarter Veranstaltungs- und/oder Spieltermin gilt, ab der Unterfertigung der Auftragsbestätigung, als fix zugesagt. Im Falle einer Nichteinhaltung des Termines ohne vorherige schriftliche Absage des Kunden ist der im Auftrag fixierte Gesamtbetrag zuzüglich einer Pönale von 20% des Gesamtbetrages (netto) zu entrichten.
      Im Falle einer Nichteinhaltung des vereinbarten Termines mit vorheriger schriftlicher Absage/Stornierung gelten die festgesetzten Stornogebühren
    3. Zahlung
      Rechnungen von Teamgame sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug fällig. Alle Zahlungen haben auf ein angegebenes Konto zu erfolgen und zwar spesenfrei und ohne Abzug. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist Teamgame dazu berechtigt, ab dem Tag des Verzuges Verzugszinsen zu berechnen, deren Höhe 4% über der jeweiligen Bankrate liegt, mindestens jedoch 9,5% p.a. Überdies ist der Vertragspartner gegenüber Teamgame in diesem Fall verpflichtet, sämtliche anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sowie Mahnspesen zu bezahlen. Gelieferte Waren (Konzepte, Unterlagen. Usw.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Teamgame. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
      Die Art der Verrechnung von angebotenen und vermittelten Fremdleistungen und -kosten Dritter wird mit dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss gesondert geregelt.
      Für Teamspiele aus dem Angebot (Spiele sofort verfügbar) gilt:
      Mindestens der Basispreis ist rechtzeitig vor Spielbeginn auf das Konto von Teamgame zu überweisen. Zudem ist Teamgame mindestens 3 Tage vor dem Event eine Teilnehmerliste per Mail an detlef.bibl@teamgame.at zu übermitteln. Der Basispreis enthält 10 Spieler bzw. drei Familien. Sollten am Spieltag mehr TeilnehmerInnen als 10 bzw. 3 Familien am Teamspiel teilnehmen, so wird nach den tatsächlich spielenden Personen verrechnet.
      Die Kosten für gebuchte Stationen oder Rahmenprogramme, sind ebenfalls vor Spielbeginn schon zu begleichen, sofern nichts anderes zwischen Kunden und Teamgame vereinbart wurde.
  10. Gewährleistung und Schadenersatz
    Die Leistungen von Teamgame sind vom Vertragspartner unverzüglich nach Ablieferung bzw. Fertigstellung zu untersuchen. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Teamgame schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Teamgame zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.
    Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Teamgame beruhen. Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Teamgame keinerlei Haftung.
  11. Haftung
    Teamgame wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von Teamgame vorgeschlagenen Maßnahmen ist aber ausdrücklich der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von Teamgame vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der (wettbewerbs)rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von Teamgame für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet Teamgame nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer PR-Maßnahme Teamgame selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Teamgame schad- und klaglos. Der Kunde hat Teamgame somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Teamgame daraus entstehen.
    Teamgame bietet dem Auftraggeber an, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung werden jedenfalls
    dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Durch Teamgame wird der Versicherungsschutz nur bestellt, soweit dies im Einzelnen ausdrücklich vereinbart wurde. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst (z.B. Mietsachschäden wie Zigarettenloch).
  12. Anzuwendendes Recht
    Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Teamgame ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
  13. Schlussbestimmungen
    Alle personenbezogenen Daten, die Teamgame zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist der Sitz von Teamgame. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Teamgame und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Teamgame örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Teamgame ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.